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Verfassungsberatung


 
   

Die Kommission hat in erster Linie eine Funktion der verfassungsrechtlichen Beratung und Unterstützung, als "Begleiter" der Verfassungsgebung, wobei sie Verfassungs- und verfassungsnahe Texte der Staaten, meistens auf deren eigene Initiative, begutachtet.

 

Wenn die Kommission eine Anfrage für ein Gutachten zu einem solchen Text erhält, ernennt sie Berichterstatter, die individuelle Einzelgutachten erstellen und diese gegebenenfalls mit den Redaktoren des Textes diskutieren. Auf Basis dieser Einzelgutachten verabschiedet die Kommission sodann ihr Gesamtgutachten zu dem Text bei einer ihrer Plenarsitzungen in Venedig.

 

Die Kommission wird im Normalfall mit Verfassungs- oder Gesetzsentwürfen befasst und nicht mit schon in Kraft getretenen Texten, deren Änderung viel schwieriger ist.

 

Die Einbeziehung der Kommission in die verschiedenen Phasen der Ausarbeitung eines Verfassungs- oder Gesetzestextes vereinfacht die Berücksichtigung ihrer Empfehlungen auf der Basis von konstruktiver Zusammenarbeit, wie es die Beispiele Albaniens und der Ukraine, zeigen.

 

So hat die Venedig-Kommission im Jahre 2002 auf Anfrage des Premierministers Luxemburgs Berichterstatter beauftragt verschiedene Gesetzesentwürfe zu begutachten.

 

Im Februar 2002 hat der Präsident des georgischen Parlaments die Kommission aufgefordert, ein Gutachten zu einem Entwurf einer Verfassungsänderung Georgiens abzugeben.

 

Die Kommission kann allerdings auch von einem der Organe des Europarates (Parlamentarische Versammlung, Ministerkomitee, Kongress der Gemeinden und Regionen oder Generalsekretär) sowie von einer internationalen Organisation mit einem Gutachten beauftragt werden. So wurden im Rahmen der Beitrittsverfahren Russlands und der Ukraine auf Antrag des Ministerkomitees bzw. der Parlamentarischen Versammlung Gutachten zu den Verfassungen dieser Länder erstellt.

 

Ebenfalls auf Antrag der Parlamentarischen Versammlung hat die Kommission im Jahre 2002 auch untersucht, auf welche Gruppen in Belgien das Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten Anwendung finden kann.

 

Die Venedig-Kommission wird zur Lösung von ethnopolitischen Konflikte beigezogen. Dabei arbeitet die Kommission normalerweise in eng anderen internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, der OSZE oder dem Büro des Hohen Vertreters in Bosnien und Herzegowina zusammen. So wurde die Kommission in die Suche einer Lösung im Konflikt um Transnistrien in Moldawien einbezogen. Die Kommission hat auch eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und der Auslegung des Verfassungsrechts in Bosnien-Herzegowina gespielt.

 

Die Zusammenarbeit mit Südafrika ist ein Beispiel dafür, dass die Venedig-Kommission ihre Aktivität auch über die Grenzen des europäischen Kontinents hinaus entfaltet.

 

Auch wenn ihre Gutachten meist bei der Ausarbeitung des Endtextes befolgt werden, verfolgt die Venedig-Kommission nicht das Ziel, eine Lösung aufzudrängen, sondern arbeitet mittels Meinungsaustausch und Dialog.

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